Beratung im Bereich

Miet- und WEG-Recht

Im Mietrecht werden immer Einzelfallentscheidungen getroffen. Es bedarf daher jeweils einer individuellen Betrachtung Ihrer persönlichen Situation.

 

Als Mieter haben Sie mit mir einen kompetenten Partner an der Seite, wenn Sie eine Kündigung Ihres Mietobjekts erhalten haben oder Mängel an Ihrem Mietobjekt auftauchen. Die Geltendmachung einer angemessenen Mietminderung bedarf einiger Erfahrung und die Einhaltung der Formalien. Auch bei Problemen bezüglich Ihrer Kautionsrückzahlung bin ich Ihnen gern behilflich.

 

Vermieter unterstütze ich gerne bei einer ordnungsgemäßen Eigenbedarfskündigung beispielsweise oder im Falle des Zahlungsverzuges ihrer Mieter. Auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses stehe ich Ihnen bei der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche bei.

 

Der Bereich des WEG-Rechts ist vielschichtig. Von der Errichtung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bis zu den auftretenden Fragestellungen, was man in einer WEG tun darf oder nicht, begleite ich Sie zuverlässig und kompetent.