Beratung im

Arbeitsrecht

Als Arbeitnehmer heißt es schnell reagieren, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde. Nur 3 Wochen hat man Zeit, die Kündigung per Kündigungsschutzklage anzugreifen. Dies kann sich oft lohnen: eine Abfindung ist häufig angebracht!

Sollten Sie eine Kündigung erhalten, wenden Sie sich umgehend an mich. Eine zügige Prüfung und Bearbeitung kann Ihnen Ihre Ansprüche sichern!

 

Im Bereich der Arbeitgeberberatung bin ich gerne auch schon präventiv tätig und erstelle Ihnen rechtssichere Verträge oder überprüfe Ihre bestehenden Verträge auf die Aktualität. Damit vermeiden Sie böse Überraschungen! Natürlich vertrete ich Sie auch im gerichtlichen Verfahren, z.B. bei der Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage.